Lohnanspruch Verjährung

lohnanspruch verjährung

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

Die Verjährung von Lohnansprüchen stellt für viele Arbeitnehmer eine unsichtbare Bedrohung dar. Nach deutschem Recht gilt grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist, die mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Allerdings können arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen diese Zeit erheblich verkürzen – oft auf nur wenige Monate. Wer seine Rechte wahren möchte, sollte daher nicht zögern, sondern frühzeitig Rat von uns als Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen und seine Ansprüche geltend machen.

Selbst wenn die Verjährung von Lohnansprüchen unmittelbar bevorsteht, gibt es noch Rettungsmöglichkeiten. Ein qualifiziertes Mahnschreiben, die Einleitung von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder die Erhebung einer Klage können die Verjährungsfrist hemmen. Besondere Regeln gelten zudem für Mindestlohnansprüche, die von arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen nicht erfasst werden, sowie für Fälle, in denen der Arbeitgeber Ansprüche arglistig verschwiegen hat. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat hier in den letzten Jahren wichtige Grundsätze entwickelt, die Arbeitnehmern neue Chancen eröffnen, auch vermeintlich verjährte Ansprüche noch durchzusetzen.

Die Problematik der Lohnanspruch Verjährung – wenn die Uhr gegen Sie tickt

Es ist ein Szenario, das häufiger vorkommt, als viele glauben: Sie entdecken bei der Durchsicht alter Gehaltsabrechnungen Unregelmäßigkeiten oder erfahren im Gespräch mit Kollegen, dass Ihnen möglicherweise über Jahre hinweg Lohnbestandteile wie Überstundenvergütungen, Zuschläge oder eine korrekte tarifliche Eingruppierung vorenthalten wurden. Der erste Gedanke ist oft: „Kann ich diese Ansprüche noch geltend machen oder sind sie bereits verjährt?“

Diese Frage ist berechtigt und von erheblicher finanzieller Tragweite. Denn tatsächlich unterliegen Lohnansprüche bestimmten Verjährungsfristen, nach deren Ablauf eine Durchsetzung in der Regel nicht mehr möglich ist. Gleichzeitig bestehen aber auch zahlreiche rechtliche Möglichkeiten, diese Fristen zu hemmen oder zu unterbrechen und selbst vermeintlich verjährte Ansprüche doch noch erfolgreich durchzusetzen.

Wir erleben täglich die Verunsicherung und die Sorgen, die unsere Mandanten in solchen Situationen umtreiben. Die gute Nachricht: In vielen Fällen bestehen noch Chancen zur Anspruchssicherung – vorausgesetzt, Sie handeln rechtzeitig und fachkundig.

Rechtliche Grundlagen: Wann verjähren Lohnansprüche?

Um die Verjährung von Lohnansprüchen richtig einschätzen zu können, müssen zunächst die gesetzlichen Grundlagen verstanden werden. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Diese Frist beginnt gemäß § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Tarifliche und arbeitsvertragliche Ausschlussfristen

In vielen Tarifverträgen und Arbeitsverträgen sind sogenannte Ausschlussfristen vereinbart, die deutlich kürzer sein können als die gesetzliche Verjährungsfrist. Solche Ausschlussfristen sind in der Regel wirksam und müssen unbedingt beachtet werden.

Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen: Auch bei anderen Ansprüchen können Ausschlussfristen unter bestimmten Umständen unwirksam sein, etwa wenn sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart wurden und den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.

Der kritische Zeitpunkt: Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Eine zentrale Frage bei der Beurteilung der Verjährungssituation ist, wann die Verjährungsfrist überhaupt zu laufen beginnt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist für den Beginn der Verjährungsfrist bei Lohnansprüchen entscheidend, wann der Arbeitnehmer von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.

Dies eröffnet häufig Chancen zur Durchsetzung vermeintlich verjährter Ansprüche. Denn wenn der Arbeitnehmer erst später von der Existenz oder dem genauen Umfang seiner Ansprüche erfahren hat, kann die Verjährungsfrist entsprechend später beginnen.

Strategien zur Sicherung von Lohnansprüchen vor der Verjährung

1. Hemmung der Verjährung durch qualifizierte Mahnschreiben

Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wird die Verjährung durch die Erhebung einer Klage auf Leistung oder Feststellung gehemmt. Diese Hemmung kann aber auch durch ein qualifiziertes Mahnschreiben erreicht werden, wenn es den Anspruch hinreichend konkret bezeichnet. Ein solches Schreiben sollte präzise Angaben zu Art, Umfang und Zeitraum der geltend gemachten Ansprüche enthalten und eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen.

2. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber

Auch die Aufnahme von Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände hemmen die Verjährung nach § 203 BGB. Dies gilt sowohl für schriftliche als auch für mündliche Verhandlungen, wobei aus Beweisgründen stets die Schriftform zu empfehlen ist. Die Verjährung wird in diesem Fall so lange gehemmt, bis eine der Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

3. Einreichung einer Klage oder eines Mahnbescheids

Die sicherste Methode zur Verjährungshemmung ist die Einreichung einer Klage oder eines Mahnbescheids. Die Verjährung wird dadurch nicht nur gehemmt, sondern auch für die Dauer des gesamten Verfahrens ausgesetzt. Diese Option sollte insbesondere dann gewählt werden, wenn die Verjährung unmittelbar bevorsteht und keine Zeit mehr für Verhandlungen bleibt.

Checkliste: So prüfen Sie Ihre Verjährungssituation

  1. Anspruchsgrundlage identifizieren
  2. Entstehungszeitpunkt ermitteln
  3. Kenntniserlangung prüfen
  4. Ausschlussfristen kontrollieren
  5. Verjährungsbeginn berechnen
  6. Hemmungstatbestände prüfen

Diese Checkliste ersetzt keine rechtliche Beratung, kann Ihnen aber einen ersten Überblick über Ihre Situation verschaffen.

Unsere Kanzlei-Expertise: So unterstützen wir Sie

  • Präzise Bestandsaufnahme und Verjährungsprüfung
  • Entwicklung einer passgenauen Durchsetzungsstrategie
  • Erfolgreiche Anspruchssicherung und -durchsetzung

Handeln Sie jetzt – bei Verjährungsfragen zählt jeder Tag!

Die Zeit spielt bei der Sicherung von Lohnansprüchen eine entscheidende Rolle. Je näher die Verjährung rückt, desto wichtiger ist schnelles und fachkundiges Handeln. Die frühzeitige anwaltliche Beratung macht oft den Unterschied zwischen vollständigem Anspruchsverlust und erfolgreicher Durchsetzung.

So läuft unsere Zusammenarbeit ab

  1. Ersteinschätzung
  2. Dokumentenüberprüfung
  3. Persönliches Beratungsgespräch
  4. Sofortmaßnahmen bei Dringlichkeit
  5. Transparente Kostenklärung

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich gilt für Lohnansprüche eine dreijährige Verjährungsfrist, die mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis davon hatten. Allerdings können tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen deutlich kürzer sein, oft nur wenige Monate. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist daher entscheidend.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Bei falscher Eingruppierung können Sie die Differenz für die letzten drei Jahre einfordern, sofern keine kürzeren Ausschlussfristen gelten. In manchen Fällen kann sogar ein längerer Zeitraum in Betracht kommen, etwa wenn der Arbeitgeber arglistig gehandelt hat oder die falsche Eingruppierung erst später erkennbar war.

Nein, nicht immer. Besonders bei Mindestlohnansprüchen sind Ausschlussfristen unwirksam. Auch wenn sie in AGB enthalten sind und den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen oder intransparent formuliert sind, können sie unwirksam sein. Gleiches gilt, wenn sie kürzer als drei Monate sind oder bestimmte Formvorschriften nicht einhalten.

Überstundenansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Allerdings beginnt diese Frist laut BAG-Rechtsprechung erst, wenn Sie Kenntnis von der genauen Anzahl der geleisteten Überstunden haben. Wenn Sie erst kürzlich erfahren haben, dass Ihnen Überstundenvergütung zusteht, könnte die Verjährungsfrist später beginnen.

Um eine drohende Verjährung zu verhindern, gibt es mehrere Möglichkeiten: ein qualifiziertes Mahnschreiben, die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, die Beantragung eines Mahnbescheids oder die Erhebung einer Klage. Jede dieser Maßnahmen hemmt die Verjährung, muss aber formgerecht und rechtzeitig erfolgen.

Nein, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die gesetzliche Verjährungsfrist. Allerdings beginnen arbeitsvertragliche Ausschlussfristen für Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oft mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu laufen. Beachten Sie zudem, dass manche Ansprüche (z.B. Zeugniserteilung) nicht verjähren, sondern verwirken.

Eine Kündigung wegen der rechtmäßigen Geltendmachung von Ansprüchen ist in der Regel unzulässig und kann als Maßregelungskündigung angefochten werden. Allerdings kann die Art und Weise der Geltendmachung (z.B. bei überzogenen oder bewusst falschen Forderungen) unter Umständen das Vertrauensverhältnis belasten. Eine anwaltliche Beratung ist daher ratsam.

Wenn Ihr Arbeitgeber auf ein qualifiziertes Mahnschreiben nicht reagiert, ist die Verjährung dennoch zunächst gehemmt. Allerdings müssen Sie innerhalb einer angemessenen Frist weitere Schritte einleiten, etwa die Beantragung eines Mahnbescheids oder die Erhebung einer Klage. Andernfalls läuft die Verjährungsfrist weiter.

Ja, für verspätet gezahlten Lohn können Sie Verzugszinsen verlangen. Diese betragen nach § 288 Abs. 1 BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Zinsanspruch verjährt ebenfalls nach drei Jahren, beginnt aber eigenständig zu laufen.

Viele Rechtsschutzversicherungen mit Arbeitsrechtsschutz decken die Kosten für die Durchsetzung von Lohnansprüchen. Allerdings gibt es oft Wartezeiten und Selbstbeteiligungen zu beachten. Zudem sind manche Konstellationen (z.B. Massenentlassungen) ausgeschlossen. Wir prüfen gerne Ihren Versicherungsschutz und übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung.

Über den Autor:
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Giuseppe D'Antuono
Rechtsanwalt Giuseppe D’Antuono ist seit 2011 Fachanwalt für IT-Recht und seit 2012 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht (Kündigungen, Aufhebungsverträge etc.) und Sozialversicherungsbeitragsrecht (Scheinselbständigkeit, Gesellschafter-Geschäftsführer, Kommanditisten, Freelancer, Statusfeststellungsverfahren etc.) sowie in der Durchführung außergerichtlicher Schuldenbereinigungsverfahren.
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