Trennung und Scheidung: Erste Schritte

Scheidung Checkliste: Erste Schritte bei einer Trennung von Ehepaaren

Inhaltsverzeichnis

Auch wenn eine Scheidung für die Betroffenen ein emotional schwieriger Prozess sein kann, ist es hilfreich, die rechtlichen und verfahrensrechtlichen Aspekte der Beendigung einer Ehe systematisch und informiert anzugehen.

Es gibt viele Aspekte, die bei einer Scheidung zu berücksichtigen sind, von den Gründen für die Scheidung und der Aufteilung des Vermögens bis hin zum Sorgerecht für die Kinder und dem Ehegattenunterhalt.

Scheidung Checkliste: Alles auf einen Blick

Ohne ein klares Verständnis der Verfahren zur Beendigung der Ehe und der eigenen Rechte und Pflichten im Rahmen dieses Prozesses kann man sich bei der Bewältigung dieser Fragen überfordert fühlen.

Dieser Artikel soll als Informationsquelle für Personen dienen, die eine Scheidung einleiten oder in Erwägung ziehen. Er bietet unkomplizierte Informationen zu den wichtigsten scheidungsrelevanten Themen wie z.B. die Voraussetzungen für die Einreichung einer Scheidung, die Aufteilung von Vermögenswerten und Schulden und die Belange nach der Scheidung, wie z.B. Unterhaltszahlungen.

Das Wichtigste in Kürze: Erste Schritte zur Scheidung

Schritt 1: Sicherung aller wichtigen Dokumente für die Scheidung

Um eine Scheidung durchzuführen, müssen Sie alle relevanten Unterlagen sichern. Dazu gehören:

  1. Personalausweis und Reisepass
  2. Geburtsurkunden (auch die der Kinder)
  3. Heiratsurkunde
  4. Nachweise über Versicherungen wie Kranken- und Lebensversicherung
  5. Gehalts- und Rentenbescheinigungen
  6. Kontoauszüge, insbesondere vom Tag der Eheschließung und vom Tag der Trennung
  7. Stammbuch
  8. Grundbuchauszüge und Mietverträge
  9. Nachweise über gemeinsame Geldanlagen wie Wertpapiere, Sparbücher, Unternehmensbeteiligungen, Aktienfonds usw.
  10. Steuerbescheide und Steuererklärungen der letzten 3 Jahre

Diese Dokumente oder ihre Kopien sind wichtig, um einen umfassenden Überblick über Ihre und die finanzielle Situation Ihres Partners zu bekommen.

Schritt 2: Eröffnung eines eigenen Kontos

Bevor Sie mit den ersten Schritten der Scheidung beginnen, sollten Sie unbedingt ein eigenes Bankkonto eröffnen. Wenn Sie noch keins haben, sollten Sie dies schnellstmöglich tun, damit alle Ihre Zahlungen wie Lohn oder Gehalt auf dieses Konto geleitet werden können.

Falls Sie bereits ein eigenes Konto besitzen, sollten Sie eventuelle Partnerkarten sperren und Vollmachten Ihres Ex-Partners widerrufen. Dadurch verhindern Sie den Zugriff Ihres Partners auf Ihr Vermögen.

Schritt 3: Beauftragung eines Rechtsanwalts

Nach deutschem Scheidungsrecht besteht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass eine Scheidung nicht möglich ist, wenn nicht mindestens einer der Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragt, idealerweise beide. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht normalerweise ein Anwalt aus. Aber Achtung: es gibt keinen gemeinsamen Scheidungsanwalt! Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es möglich, dass nur ein Ehegatte, nämlich der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten ist.

Wenn jedoch strittige Punkte wie Unterhaltszahlungen oder die Aufteilung des Hausrats zu erwarten sind, ist es dringend zu empfehlen, dass jeder Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt hinzuzieht, um das Risiko einer Benachteiligung zu minimieren.

Schritt 4: Dokumentation des Trennungsdatums

Um das genaue Trennungsdatum später nachweisen zu können, sollten Sie dies dokumentieren. Das kann entweder per Brief mit Empfangsbestätigung erfolgen, per WhatsApp, per Email oder auch im Beisein von Zeugen. Für den Fall, dass Streit über den Beginn der Trennung zu erwarten ist, muss die Trennung so durchgeführt werden, dass man vor Gericht den Beginn beweisen kann. Der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung ist dabei die einfachste Variante, eine Trennung nachzuweisen.

Daher sollten Sie den Wunsch zur Trennung schriftlich mitteilen und den Eingang am besten durch Belege wie Einschreiben, Faxe oder Zeugen bestätigen können.

Welche Dinge sind bei einer Trennung wichtig?

Vor oder spätestens nach einer Trennung ist es wichtig, sofort relevante Unterlagen zu sichern und gegebenenfalls nach einem Rechtsbeistand zu suchen.

Es ist ratsam, nach einer Trennung ein eigenes Konto zu eröffnen.

Es müssen Vereinbarungen zur Aufteilung des Hausrats und von Wertgegenständen sowie zum Verbleib der Wohnung getroffen werden.

Kinder sollten so schnell wie möglich informiert werden. Der Kindesunterhalt kann basierend auf der Düsseldorfer Tabelle berechnet werden.

Wenn ein Partner mehr verdient als der andere, kann es möglicherweise Anspruch auf Trennungsunterhalt geben. Achtung, dieser kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Daher sofort mit der Trennung Unterhalt fordern.

Bei Bedarf kann man sich an eine Familienberatung oder einen Psychologen wenden.

Ablenkung und Bewegung sind sinnvoll, um die Trennung zu überwinden.

Nach einer sehr langen Ehedauer können besondere Unterhaltsansprüche entstehen.

Checkliste Trennung und Scheidung

Die Checkliste unten bietet Ihnen eine kurze Übersicht über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung einer Ehe.

Festlegung des Trennungsdatums

Notieren Sie den Tag der Trennung. Dieser Tag ist entscheidend für das Scheidungsverfahren. Sie leben getrennt (auch unter demselben Dach), wenn es kein gemeinsames Wirtschaften, Essen, Wäsche waschen usw. mehr gibt.

Suche nach Hilfe

Holen Sie frühzeitig kompetenten Rat ein. Eine frühzeitige qualifizierte anwaltliche Beratung zahlt sich aus. Richten Sie bei Bedarf ein neues E-Mail-Postfach für zukünftige Korrespondenz ein.

Vorbereitung von Unterlagen

Denken Sie bei der Trennung daran, alle persönlichen Unterlagen mitzunehmen, wie Ausweise, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Arbeitspapiere, Versicherungspolicen und -unterlagen, Zeugnisse, behördliche Bescheide, Kontoauszüge und Vertragsunterlagen, Gehaltsnachweise (Entgeltabrechnungen, Steuerbescheide). Kopieren Sie gemeinsame Verträge, wie Darlehensverträge, Versicherungen, Kontounterlagen usw. Vergessen Sie auch nicht die Unterlagen Ihrer Kinder, wenn Sie welche haben.

Umgang und Sorgerecht

Klären Sie frühzeitig, bei welchem Elternteil die Kinder künftig leben sollen. Gleichzeitig sollte eine Regelung für das Besuchsrecht (Umgang) des nicht betreuenden Elternteils gefunden werden. Fragen zur elterlichen Sorge (z.B. Schulbesuch, Arztbehandlungen usw.) müssen weiterhin gemeinsam geklärt werden. Wenn einer der Ehepartner umzieht, sollten Sie berücksichtigen, dass ein Umzug mit Kind nur möglich ist, wenn der andere Elternteil diesem Umzug zustimmt.

Konten

Führen Sie ein eigenes Konto und widerrufen Sie Vollmachten des Ehegatten (um Missbrauch zu verhindern). Leiten Sie Geld- und Zahlungseingänge auf gemeinsamen Konten auf Ihr eigenes Konto um. Klären Sie, wie das Guthaben eines gemeinsamen Kontos aufgeteilt oder verwaltet werden soll.

Laufende Kosten

Klären Sie, wer die laufenden Verbindlichkeiten bezahlt und von welchem Konto diese in Zukunft gezahlt werden müssen.

Gemeinsame Wohnung/Haus

Klären Sie, wer von Ihnen beiden in Zukunft die Wohnung nutzen wird und wer auszieht. Wenn Sie die Wohnung gemeinsam nutzen möchten, sollten Sie festlegen, wer welche Räume benutzt und wie die Gemeinschaftsräume (Küche/Bad/etc.) verwendet werden. Wenn Sie sich nicht einigen können, können Sie ein Wohnungszuweisungsverfahren durchführen. Klären Sie frühzeitig, ob einer von Ihnen die gemeinsame Immobilie übernimmt oder ob sie verkauft werden soll. Suchen Sie gegebenenfalls das Gespräch mit den Banken bezüglich gemeinsamer Darlehen. Dies verhindert Streitigkeiten mit der Bank und ermöglicht möglicherweise staatliche Förderungen.

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Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung? Achten Sie auf eine rechtzeitige Kommunikation mit Banken bezüglich gemeinsamer Darlehen. Erfahren Sie jetzt mehr zum Thema Was passiert mit der Immobilie nach einer Scheidung!

Unterhalt

Klären Sie frühzeitig den Unterhalt. Dazu ist es wichtig, Informationen über Einkommen und Verbindlichkeiten zu haben. Bei angestellten Erwerbstätigen sind die Einkünfte der letzten 12 Monate wichtig, bei Selbstständigen, die der letzten 3 Jahre. Ebenso wichtig sind die regelmäßigen Verpflichtungen, die während der Ehe entstanden sind. Unterhalt kann ab dem Monat gefordert werden, in dem er beantragt wird oder in dem Informationen über das Einkommen angefordert werden. Wer zu lange zögert, verschenkt Geld. Sie möchten mehr zum Thema Unterhalt erfahren? Dann lesen Sie hier weiter!

Krankenversicherung

Während der Trennungszeit ist der nicht erwerbstätige Ehegatte über die Familienversicherung des angestellten Erwerbstätigen versichert. Mit Rechtskraft der Ehescheidung endet der Anspruch auf Familienversicherung für den Ehegatten. Klären Sie rechtzeitig die Fortsetzung der Krankenversicherung nach der Scheidung. Es besteht eine Verpflichtung zur Weiterversicherung, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Rechtskraft der Scheidung gestellt wird.

Hausrat

Dokumentieren Sie den Hausrat. Machen Sie am besten Lichtbilder, um feststellen zu können, welcher Besitz bei der Trennung vorhanden war. Dokumentieren Sie anhand von Rechnungen, wem die verschiedenen Gegenstände gehören oder ob sie gemeinsam angeschafft wurden. Es ist sinnvoll eine Inventarliste über den Hausrat zu erstellen, optimal ist es, wenn dies gemeinsam erfolgt und man sich auch ohne anwaltliche oder gar gerichtliche Hilfe über die Verteilung des Hausrates einigt.

Zugewinnausgleich

Es ist wichtig, Kenntnis über das Vermögen beider Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat und Trennung zu haben. Später werden Informationen zum Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags benötigt. Alles zum Thema Zugewinnausgleich bei einer Scheidung, erfahren Sie hier!

Ehevertrag

Prüfen Sie die Gültigkeit eines bestehenden Ehevertrags. Häufig sind ältere Eheverträge sittenwidrig oder zumindest anpassungsbedürftig, da sie nicht mehr mit der tatsächlichen Lebensführung übereinstimmen.

Steuern

Überprüfen Sie einen Wechsel in die Lohnsteuerklasse IV/IV. Dadurch können nachträgliche Zahlungen des Unterhaltspflichtigen vermieden werden. Ab dem Jahr nach der Trennung (01.01. des folgenden Jahres) müssen die Ehepartner steuerlich getrennt (Grundtabelle, Lohnsteuerklasse I bzw. II) veranlagt werden. Überprüfen Sie auch Ihre monatlichen Belastungen durch ein Haus usw. unter diesem Gesichtspunkt. Erfahren Sie jetzt mehr zum Thema Steuern und Scheidung!

Erbrecht

Erstellen Sie ein Testament während der Trennungszeit, um den anderen Ehegatten auf den Pflichtteil zu beschränken. Das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten bleibt bestehen, bis die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind. Überprüfen Sie die Gültigkeit von Testamenten und widerrufen Sie diese gegebenenfalls. Bei Rückfragen zur Testamenterstellung kann Ihnen ihr Fachanwalt für Familienrecht geben. In welchem Fall dies notwendig ist oder nicht, besprechen Sie am besten stets mit Ihrem Fachanwalt, der die Scheidung mit Ihnen durchsteht.

Nötige Unterlagen für die Scheidung

Wichtige Unterlagen, die Sie für die Scheidung benötigen umfassen:

  • Einen gültiger Personalausweis
  • Die Heiratsurkunde bzw. einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister
  • Den Ehevertrag/Trennungsvereinbarung
  • Die Geburtsurkunde/n minderjähriger gemeinsamer Kinder
  • Unterhaltstitel
  • Umgangsregelungen für Kinder
  • Einkommensnachweise/Verdienstbescheinigungen
  • Vorsorgeaufwendung
  • Versicherungspolicen
  • Hausratsaufteilung

Beauftragung eines Rechtsanwalts oder Fachanwalts für Familienrecht

Es ist wichtig zu beachten, dass in Gerichtsverfahren, einschließlich Scheidungen, ein Anwalt nur eine Seite vertreten darf. Eine Verletzung dieser Regelung ist nicht nur ein Verstoß gegen das Berufsrecht, sondern kann sogar strafbar sein und zum Verlust der Anwaltszulassung führen.

Obwohl diese gesetzlichen Regeln in erster Linie für nicht einvernehmliche Scheidungen gelten, müssen Anwälte sie in allen Fällen beachten.

In einem Scheidungsverfahren kann daher nur ein Anwalt einen der Ehepartner vor Gericht vertreten und den Scheidungsantrag stellen.

Es ist jedoch möglich, dass ein Ehepartner in bestimmten Fällen auf die Unterstützung eines Anwalts verzichten kann.

In solchen Fällen können Sie jedoch Ihre Scheidung mit einem Anwalt durchführen und so fast die Hälfte der Kosten einsparen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die weit verbreitete Vorstellung vom „gemeinsamen Scheidungsanwalt“ zwar emotional Sinn machen kann, jedoch keinen juristischen Bestand hat.

Christina Spohr - Fachanwältin für Familienrecht und Scheidungsrecht in Neckarsulm & Heilbronn
Fachanwältin für Familienrecht
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Als Familienrechtlerin bin ich auf alle Themen rundum Unterhalt, Scheidung, Ehevertrag und Sorgerecht spezialisiert. Rufen Sie mich einfach unter 07132 355 90-0 an oder nutzen Sie die Online-Anfrage (rechts unten am Bildschirmrand) oder unser Kontaktformular. Ich helfe Ihnen schnellstmöglich!

Ihre Christina Spohr
Fachanwältin für Familienrecht

Kundenstimmen
RA Christina Spohr - Fachanwältin für Familienrecht in NeckarsulmRA Christina Spohr - Fachanwältin für Familienrecht in Neckarsulm4.6Alle Rezensionen anzeigen bewerte uns aufKlaus A. ★★★★★ Frau Spohr hat mich in den Bereichen Unterhaltsrecht und Erbrecht sehr gut beraten und vertreten.J G ★★★★★ Ich habe Frau Spohr in einer familien- und erbrechtlichen Angelegenheit zu Rate gezogen und wurde sehr ausführlich und kompetent beraten. Ich würde mich jederzeit wieder an Frau Spohr wenden!Response from the ownerVielen Dank für die sehr gute Bewertung. Es freut mich, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte und Sie mit der familien- und erbrechtlichen Beratung zufrieden waren. MfG Christina Spohr Kerstin P. ★★★★★ Sehr freundlich, schnelle Arbeitsweise und vor allem kompetent. Würde Frau Spohr jederzeit wieder in Sachen Familienrecht aufsuchen.Response from the ownerLiebe Frau Paul,herzlichen Dank für das tolle Feedback und die damit einhergehende Wertschätzung. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft! MfG Christina Spohr Katharina V. ★★★★★ Frau Spohr hat uns im Rahmen einer familien/erbrechtlichen Frage beraten. Frau Spohr hat dabei alle Aspekte beleuchtet und die für uns passenste Lösung erarbeitet. Hierbei hat sie unsere Situation erfasst und die Beratung genau auf unsere Bedürfnisse angepasst. Wir würden uns jederzeit wieder an Sie wenden.Response from the ownerSehr geehrte Frau Volkmer,herzlichen Dank für die gute Bewertung. Ich freue mich, dass ich Ihnen helfen und Ihr Vertrauen gewinnen konnte. MfG Christina Spohr Nico M. ★★★★★ Fr. Spohr hat uns fachlich sehr kompetent und freundlich bzgl. dem Pflegeunterhalt beraten und dabei die Punkte sehr verständlich erörtert und erklärt.Response from the ownerHerzlichen Dank für die sehr gute Rezension. Ich freue mich immer über gutes und wertschätzendes Feedback. MfG Christina Spohr Davide I. ★★★★★ Abends online etwas angefragt, am nächsten morgen hat Fr. Spohr sich bei mir telefonisch gemeldet. Sehr sympathisch und freundlich, hatten ein gutes Gespräch. Ich werde Fr. Spohr definitiv wieder kontaktieren. 👍Response from the ownerLieber Herr Isaia,herzlichen Dank für die persönlich und fachlich sehr gute Bewertung. Ich habe mich sehr über das positive Feedback gefreut. Ich wünsche Ihnen alles Gute! MfG Christina Spohr Sylvia B. ★★★★★ Sehr kompetente Anwältin. Sehr zu empfehlen. Bei Bedarf komme ich gerne wieder auf Sie zu.Response from the ownerSehr geehrte Frau Blueml,ich bedanke mich herzlich für die gute Bewertung und wünsche Ihnen alles Gute! MfG Christina Spohr Angelika P. ★★★★★ Wir haben Frau Spohr im Rahmen eines Erbschaftsstreits beauftragt und waren mit der Bearbeitung unseres Falls und der Beratung sehr zufrieden. Frau Spohr übersetzte den "Juristen-Jargon" sehr verständlich. Bei weiteren Rechtsstreitigkeiten im Familienbereich werden wir Frau Spohr sofort wieder beauftragen.Response from the ownerLiebe Frau Palazzolo,herzlichen Dank für das gute Feedback. Ich freue mich, dass ich Sie erfolgreich und verständlich beraten konnte und Sie sich gut aufgehoben gefühlt haben. Ich wünsche Ihnen alles Gute! MfG Christina Spohr Carmen ★★★★★ Sehr zufrieden mit der Beratung.. ich kann zu 100% weiterempfehlenResponse from the ownerHerzlichen Dank für das sehr gute Feedback und die 100%-Weiterempfehlung! Bernd F. ★★★★★ Response from the ownerVielen Dank für das tolle Feedback! js_loader

Was sollte ich während der Trennungszeit sowie bei einer Scheidung beachten?

Um das erforderliche Trennungsjahr für die Scheidung einzuhalten, ist es notwendig, dass es keine häusliche Gemeinschaft mehr zwischen den Ehepartnern gibt (bekannt als „Trennung von Tisch und Bett“).

Es ist jedoch nicht erforderlich, dass ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht (vgl. § 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB, der besagt, dass die Ehepartner innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben können).

Wenn einer der Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, ist die häusliche Trennung klar. Schwieriger wird es jedoch, das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus oder in der gemeinsamen Wohnung durchzuführen.

Das Sorgerecht in der Scheidungscheckliste

Eine Trennung oder Scheidung der Eltern kann für Kinder sehr belastend sein. Es ist wichtig, dass Sie und Ihr Partner gemeinsam überlegen, wie Sie die kommende Zeit gestalten können, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Kinder gut versorgt sind. Besprechen Sie, bei wem die Kinder bleiben, wann der andere Partner Zeit mit ihnen verbringen kann und mögliche Unterhaltszahlungen. Falls es Ihnen beiden nicht möglich ist, diese Dinge selbst zu regeln, können Sie eine Familienberatungsstelle aufsuchen. Dort erhalten Sie Unterstützung, um Streitigkeiten beizulegen und faire Lösungen zu finden.

Scheidungsantrag erst nach Trennungsjahr

Um einen Scheidungsantrag einzureichen, ist es erforderlich, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist. In den meisten Fällen ist dies eine notwendige Voraussetzung, auch bei kurzzeitigen Ehen.

Wenn das Jahr noch nicht vorbei ist, kann das Gericht den Antrag ablehnen, was zu unnötigen Kosten führen kann. Daher ist es ratsam, den Scheidungsantrag erst nach sechs Monaten Trennung einzureichen. In der Praxis erfolgt dies in der Regel bis zu acht Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres. In dieser Zeit kann das Gerichtsverfahren weiter voranschreiten. Dafür benötigen Sie die Unterstützung eines Rechtsanwalts.

Anspruch auf Kindesunterhalt geltend machen

Der Anspruch Ihres Kindes auf monatlichen Kindesunterhalt beginnt ab dem Zeitpunkt der Trennung von Ihrem Partner. Als gesetzlicher Vertreter Ihres Kindes ist es Ihre Aufgabe sicherzustellen, dass Ihr Ex-Partner das Geld auch tatsächlich zahlt.

Die Höhe des Kindesunterhalts hängt vom bereinigten Nettoeinkommen des anderen Elternteils und dem Alter des Kindes ab, wie in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Um den genauen Unterhaltsanspruch festzustellen, ist Ihr Ex-Partner verpflichtet, Informationen über sein Einkommen vorzulegen und entsprechende Belege vorzulegen.

Falls der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, müssen Sie ihn in der Regel vor dem Familiengericht „verklagen“. Allerdings können solche Gerichtsverfahren lange dauern und möglicherweise ist Ihr Kind in dieser Zeit auf den Unterhalt angewiesen. Deshalb gibt es das „Vereinfachte Verfahren in Unterhaltsangelegenheiten“, mit dem der Unterhaltsanspruch schneller und kostengünstiger durchgesetzt werden kann als auf dem herkömmlichen Klageweg. Sie möchten mehr zum Kindesunterhalt im Wechselmodell erfahren? Dann lesen Sie hier weiter! 

Dokumentation des Trennungsdatums

Erst wenn beide Parteien sich über den genauen Zeitpunkt ihrer Trennung nicht einig sind, wird ein Nachweis wichtig. Falls Sie jedoch unterschiedliche Trennungstermine angeben, die beide mindestens ein Jahr zurückliegen, ist das kein Problem. Jedoch wird es schwieriger, wenn die andere Seite bestreitet, dass Sie bereits seit einem Jahr getrennt leben. In diesem Fall kann das Gericht die Scheidung nicht aussprechen, es sei denn, Sie sind in der Lage, das Trennungsjahr zu beweisen.

Es gibt keine offizielle Stelle, bei der Sie Ihre Trennung melden können. Es können jedoch ein neuer Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Nachweis dienen. Zeugen können ebenfalls bestätigen, seit wann Sie getrennt leben. Wenn die Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses stattgefunden hat, wird es schwieriger. In einem solchen Fall sollten Sie die Trennung dokumentieren.

Beide Eheleute können schriftlich festhalten, dass sie seit einem bestimmten Datum innerhalb der Wohnung getrennt leben. Falls einer von beiden die Unterschrift unter diesem Dokument verweigert, sollte der andere eine kurze schriftliche Mitteilung an den Ehepartner senden, in der das Getrenntleben festgestellt wird – idealerweise per Einschreiben-Einwurf.

Härtefallscheidung: Ist eine Scheidung vor Ende des Trennungsjahrs möglich?

In seltenen Ausnahmefällen ist eine Scheidung auch dann möglich, wenn die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt leben. Die Partei, die die Scheidung beantragt, muss erklären, dass es für sie unzumutbar ist, bis zum Ablauf des Trennungsjahres mit der anderen Person verheiratet zu bleiben (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Mögliche Gründe sind: Missbrauch in der Ehe; ein Partner erwartet ein Kind mit einem neuen Partner; Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht. Auch anhaltende Demütigungen können eine zerstörerische Grundlage für das weitere Zusammenleben schaffen. Daher kann ein Trennungsjahr als unzumutbar angesehen werden (OLG Oldenburg, 26.04.2018, Az. 4 UF 44/18).

Es muss immer ein Grund vorliegen, der in der Person des anderen liegt. So kann beispielsweise derjenige, der ein Kind mit einer anderen Person erwartet, nicht eine Scheidung ohne Trennungsjahr verlangen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Härtefallscheidung!

Beratungshilfe Antrag

Der Staat unterstützt Bürger, die sich keinen Anwalt leisten können, mit Beratungshilfe. Diese Hilfestellung informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten, insbesondere bei Trennung und Scheidung. Um Beratungshilfe zu erhalten, müssen Sie sich beim örtlichen Amtsgericht melden und Ihre finanzielle Situation offenlegen. Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, erhalten Sie einen Berechtigungsschein. Mit diesem Schein können Sie einen Anwalt Ihrer Wahl konsultieren. Sie müssen höchstens 15 EUR als Eigenanteil bezahlen. Ihre Chancen auf Bewilligung sind hoch, wenn Sie Arbeitslosengeld II, Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen oder Ihr Einkommen abzüglich aller Verbindlichkeiten in diesem Bereich liegt.

Auszug aus der Mietwohnung

Die Voraussetzung für eine Scheidung ist das getrennte Leben der Ehepartner, entweder durch einen Auszug aus der gemeinsam bewohnten Ehewohnung oder zumindest durch eine räumliche Trennung. Wenn es darum geht, wer von den beiden die Immobilie, sei es ein Haus oder eine Wohnung, verlassen muss, hängt es zunächst davon ab, ob es sich um Eigentum oder eine Mietunterkunft handelt.

Grundsätzlich gilt: Jeder Ehegatte hat das Recht, in der Ehewohnung zu bleiben, unabhängig davon, wer Eigentümer der Immobilie ist oder ob sie gemietet wird. Während das Trennungsjahr läuft, darf der Ehepartner, der nicht Eigentümer ist, vorerst in der Ehewohnung bleiben. Nach Ablauf des Trennungsjahres gilt dieser Grundsatz jedoch nicht mehr.

Es ist möglich, innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt zu leben, bevor der Scheidungsantrag gestellt wird. Wenn die Immobilie groß genug ist und eine tatsächliche räumliche Trennung möglich ist, müssen die Ehepartner vorerst nicht ausziehen. Eine Trennung in der gemeinsamen Ehewohnung beeinträchtigt nicht die Voraussetzung des getrennten Lebens, die für die Scheidung erforderlich ist.

Wenn sich die Ehepartner nicht einigen können, wer ausziehen soll, kann ein Gericht auf Antrag darüber entscheiden. Der Richter kann dann einem der Ehepartner vorläufig das alleinige Nutzungsrecht für die Wohnung oder das Haus zusprechen. Diese Möglichkeit beschränkt sich jedoch auf die Trennungszeit und bietet keine Lösung nach der rechtskräftigen Scheidung. Die gerichtliche Wohnungszuweisung ist gesetzlich nur als Härtefall vorgesehen. Wenn Kinder involviert sind, steht während der Trennungszeit ihr Wohl im Vordergrund. Der Ehegatte, der sich um die Kinder kümmert, erhält regelmäßig das Recht zur Nutzung der Ehewohnung, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Es kann also passieren, dass der Alleineigentümer der Immobilie ausziehen muss und der andere Ehepartner während der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung dort wohnen bleiben kann.

Bei einer gemeinsam genutzten Mietunterkunft, die nicht im Eigentum des Ehepaars steht, verhält es sich ähnlich wie beim Eigentum. Wenn nur einer der Ehepartner die Immobilie gemietet hat, steht ihm allein nach der Trennung das weitere Wohnrecht zu. Wenn der alleinige Mieter auszieht, kann er den Mietvertrag kündigen und der andere Ehepartner muss ebenfalls ausziehen oder einen neuen Untermietvertrag mit dem Eigentümer abschließen. Wenn der andere Ehepartner auszieht, bleibt der Mietvertrag für den alleinigen Mieter unverändert bestehen.

In der Regel schließen Ehepaare gemeinsam einen Mietvertrag ab. In diesem Fall haben grundsätzlich beide das Recht, die Wohnung im Rahmen des Mietvertrags zu nutzen. Eine Kündigung muss dann von beiden Mietern erfolgen, wobei einer der Mieter unter bestimmten Umständen die Zustimmung zur Kündigung vor Gericht einholen kann. Wenn einer der Ehepartner in der Mietunterkunft bleiben möchte, kann der Vermieter den Vertrag entsprechend anpassen und einen der Ehegatten aus dem Mietvertrag entlassen. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass der Vermieter den Vertrag mit dem anderen Ehepartner weiterführt.

Aufteilung der Haushaltsgegenstände

Um eine gerechte Aufteilung von Haushaltsgegenständen zu gewährleisten, wird empfohlen, dass die Ehegatten in Übereinstimmung und unter Berücksichtigung beider Interessen handeln. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Gericht eine bessere Aufteilung vornehmen kann als die Ehegatten selbst.

Haushaltsgegenstände umfassen alles, was für das tägliche Leben benötigt wird, wie Möbel, Haushaltsgeräte, Geschirr, Elektrogeräte, usw. Persönliche Gegenstände wie Kleidung, Schmuck und Hobbygegenstände sind von der Aufteilung ausgenommen.

Die Frage, ob ein Auto zu den Haushaltsgegenständen zählt, ist oft umstritten. In der Regel gilt ein Auto als Haushaltsgegenstand, wenn es hauptsächlich für Einkäufe und Fahrten im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung verwendet wurde. In diesem Fall kann die Person, die sich um die Kinder kümmert, Anspruch auf das Fahrzeug erheben, da es in der Vergangenheit dafür verwendet wurde und immer noch benötigt wird. Wenn das Auto jedoch hauptsächlich zur Arbeitsplatzanfahrt genutzt wurde, gilt es nicht als Haushaltsgegenstand.

Gemäß dem Gesetz gelten auch Tiere als Haushaltsgegenstände. Bei der Frage, wer das Tier beanspruchen kann, ist vor allem die bisherige Beziehung zu dem Tier entscheidend.

Bei der Aufteilung der Haushaltsgegenstände sollten praktische Kriterien maßgeblich sein. Oft einigen sich die Ehegatten darauf, dass derjenige, der in eine kleinere Wohnung zieht, auch kleinere, wertvollere Gegenstände mitnimmt, während der andere Ehegatte in der größeren Wohnung verbleibt und den größten Teil des Mobiliars behält. Dies ermöglicht den Kindern, die bereits unter der Trennung leiden, zumindest eine optische Kontinuität und erleichtert ihnen die Situation.

Eine endgültige Aufteilung der Haushaltsgegenstände erfolgt in der Regel erst nach der rechtskräftigen Scheidung. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann eine vorläufige Aufteilung erfolgen. Es ist jedoch möglich, sich bereits vorher einvernehmlich auf die endgültige Aufteilung zu einigen, was in den meisten Fällen praktiziert wird.

Wenn die Haushaltsgegenstände während der Ehe erworben wurden, gilt in der Regel die Vermutung, dass sie gemeinsames Eigentum sind. In diesem Fall sollte die Aufteilung vor allem unter dem Gesichtspunkt erfolgen, wer einen bestimmten Gegenstand eher zur Fortführung des Haushalts benötigt. Zum Beispiel ist der Elternteil, der sich um das Kind kümmert, dringender auf eine Waschmaschine angewiesen als der ausziehende Ehepartner.

Checkliste für den Scheidungsanwalt erstellen

Spätestens wenn Sie einen Scheidungsantrag stellen möchten, benötigen Sie einen Anwalt, denn für die Antragstellung ist ein Anwalt obligatorisch. Wenn Ihr Partner den Antrag stellt und Sie einfach zustimmen möchten, können Sie auch ohne Anwalt auskommen – es sei denn, Sie möchten bestimmte Punkte vor Gericht regeln lassen. In diesem Fall ist ein Anwalt auch für Sie erforderlich.

Es kann sinnvoll sein, bereits vorher die Beratung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Dies kann Ihnen helfen, eine einvernehmliche Scheidung zu erreichen und letztendlich sogar kostengünstiger zu sein. Wenn Sie auch Trennungsunterhalt beanspruchen möchten, benötigen Sie frühzeitig einen Anwalt.

Bei Einzelkonto mit Kontovollmacht für den Ex-Partner

Ein Einzelkonto gehört nur einem Ehegatten allein, selbst wenn der andere Ehegatte eine Kontovollmacht hat. Das bedeutet, dass das Guthaben auf diesem Konto ausschließlich dem Eigentümer gehört und Schulden auf dem Konto nur seine Schulden sind. Der andere Ehegatte hat damit nichts zu tun.

Es spielt keine Rolle, wer das Geld auf das Konto eingezahlt hat. Wenn die Ehefrau beispielsweise aus irgendeinem Grund Geld auf das Einzelkonto ihres Mannes einzahlt, gehört das Guthaben allein ihm, da er der Kontoinhaber ist.

Es kann jedoch Ausnahmen geben, bei denen das Guthaben auf einem Einzelkonto ganz oder teilweise beiden Ehegatten gehört. Dies ist der Fall, wenn sich die Eheleute einig waren, dass das Geld beiden gehören sollte. Zum Beispiel, wenn beide Eheleute Ersparnisse auf ein Einzelkonto einzahlen, um für einen bestimmten Zweck zu sparen. Wenn ein Ehegatte seinen gesamten Verdienst auf ein Einzelkonto des anderen Ehegatten überweist, deutet dies darauf hin, dass das Kontoguthaben anteilmäßig beiden Ehegatten gehört.

Wenn bei einer Scheidung ein Anspruch auf Zugewinnausgleich geltend gemacht wird, wird das Kontoguthaben natürlich bei der Berechnung des Endvermögens des Kontoinhabers berücksichtigt. Auf diese Weise könnte der andere Ehegatte möglicherweise einen Anteil an dem Guthaben erhalten, wenn sich ein Ausgleichsanspruch zu seinen Gunsten ergibt.

Christina Spohr - Fachanwältin für Familienrecht und Scheidungsrecht in Neckarsulm & Heilbronn
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RA Christina Spohr - Fachanwältin für Familienrecht in NeckarsulmRA Christina Spohr - Fachanwältin für Familienrecht in Neckarsulm4.6Alle Rezensionen anzeigen bewerte uns aufKlaus A. ★★★★★ Frau Spohr hat mich in den Bereichen Unterhaltsrecht und Erbrecht sehr gut beraten und vertreten.J G ★★★★★ Ich habe Frau Spohr in einer familien- und erbrechtlichen Angelegenheit zu Rate gezogen und wurde sehr ausführlich und kompetent beraten. Ich würde mich jederzeit wieder an Frau Spohr wenden!Response from the ownerVielen Dank für die sehr gute Bewertung. Es freut mich, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte und Sie mit der familien- und erbrechtlichen Beratung zufrieden waren. MfG Christina Spohr Kerstin P. ★★★★★ Sehr freundlich, schnelle Arbeitsweise und vor allem kompetent. Würde Frau Spohr jederzeit wieder in Sachen Familienrecht aufsuchen.Response from the ownerLiebe Frau Paul,herzlichen Dank für das tolle Feedback und die damit einhergehende Wertschätzung. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft! MfG Christina Spohr Katharina V. ★★★★★ Frau Spohr hat uns im Rahmen einer familien/erbrechtlichen Frage beraten. Frau Spohr hat dabei alle Aspekte beleuchtet und die für uns passenste Lösung erarbeitet. Hierbei hat sie unsere Situation erfasst und die Beratung genau auf unsere Bedürfnisse angepasst. Wir würden uns jederzeit wieder an Sie wenden.Response from the ownerSehr geehrte Frau Volkmer,herzlichen Dank für die gute Bewertung. Ich freue mich, dass ich Ihnen helfen und Ihr Vertrauen gewinnen konnte. MfG Christina Spohr Nico M. ★★★★★ Fr. Spohr hat uns fachlich sehr kompetent und freundlich bzgl. dem Pflegeunterhalt beraten und dabei die Punkte sehr verständlich erörtert und erklärt.Response from the ownerHerzlichen Dank für die sehr gute Rezension. Ich freue mich immer über gutes und wertschätzendes Feedback. MfG Christina Spohr Davide I. ★★★★★ Abends online etwas angefragt, am nächsten morgen hat Fr. Spohr sich bei mir telefonisch gemeldet. Sehr sympathisch und freundlich, hatten ein gutes Gespräch. Ich werde Fr. Spohr definitiv wieder kontaktieren. 👍Response from the ownerLieber Herr Isaia,herzlichen Dank für die persönlich und fachlich sehr gute Bewertung. Ich habe mich sehr über das positive Feedback gefreut. Ich wünsche Ihnen alles Gute! MfG Christina Spohr Sylvia B. ★★★★★ Sehr kompetente Anwältin. Sehr zu empfehlen. Bei Bedarf komme ich gerne wieder auf Sie zu.Response from the ownerSehr geehrte Frau Blueml,ich bedanke mich herzlich für die gute Bewertung und wünsche Ihnen alles Gute! MfG Christina Spohr Angelika P. ★★★★★ Wir haben Frau Spohr im Rahmen eines Erbschaftsstreits beauftragt und waren mit der Bearbeitung unseres Falls und der Beratung sehr zufrieden. Frau Spohr übersetzte den "Juristen-Jargon" sehr verständlich. Bei weiteren Rechtsstreitigkeiten im Familienbereich werden wir Frau Spohr sofort wieder beauftragen.Response from the ownerLiebe Frau Palazzolo,herzlichen Dank für das gute Feedback. Ich freue mich, dass ich Sie erfolgreich und verständlich beraten konnte und Sie sich gut aufgehoben gefühlt haben. Ich wünsche Ihnen alles Gute! MfG Christina Spohr Carmen ★★★★★ Sehr zufrieden mit der Beratung.. ich kann zu 100% weiterempfehlenResponse from the ownerHerzlichen Dank für das sehr gute Feedback und die 100%-Weiterempfehlung! Bernd F. ★★★★★ Response from the ownerVielen Dank für das tolle Feedback! js_loader

Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?

Wenn es um Scheidungsverfahren geht, kann es je nach Komplexität noch andere Faktoren geben, die in dieser Checkliste nicht erwähnt wurden. Das ist nur eine allgemeine Orientierungshilfe. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass alle relevanten Faktoren für Ihre Scheidung berücksichtigt werden, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Ein Anwalt wird alles gründlich mit Ihnen besprechen und Sie während des gesamten Scheidungsprozesses begleiten.

Sie könnten auch in Betracht ziehen, bereits vor der Trennung einen Anwalt zu kontaktieren, um sich optimal vorzubereiten und den Weg für einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ebnen. Ihr Anwalt kann Ihnen wertvolle Tipps geben und Ihnen bei der Vereinbarung einer einvernehmlichen Scheidung und einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung helfen. Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, kann Ihr Anwalt Ihre Anliegen prüfen und Ihnen Klarheit verschaffen, was Ihnen rechtlich zusteht, und diese Ansprüche entsprechend geltend machen. Ein Anwalt kann auch alle Berechnungen im Zusammenhang mit der Scheidung, wie z.B. Unterhaltszahlungen oder Gerichtskosten, für Sie durchführen.

Hilfe in Anspruch nehmen

Je nach Ihrer Situation können Sie zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten nutzen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen bei allen Aspekten des Verfahrens helfen, einschließlich Vorbereitungen und Fragen. Ihr Anwalt übernimmt auch alle Berechnungen in Zusammenhang mit der Ehescheidung. Zudem gibt es Beratungsstellen, die Ihnen auch emotional beistehen können. Beachten Sie auch, dass es Angebote wie Beratungen oder Mediationen gibt. Diese können bei vielen Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Partner helfen, diese zu klären und Lösungen zu finden, die für beide akzeptabel sind. Auf diese Weise können langwierige und teure Gerichtsverhandlungen vermieden werden.

Auszug aus dem eigenen Haus

Klärung der Wohnsituation nach einer Trennung: Wer bleibt im gemeinsamen Haus und wer zieht aus? Es gibt keinen automatischen Anspruch auf Auszug des anderen Ehegatten. Das Gesetz erlaubt es den Ehegatten, getrennt innerhalb des gemeinsamen Hauses zu leben, solange sie keine gemeinsamen Aktivitäten wie Wirtschaften, Schlafen und Essen mehr teilen. Wenn ein Ehegatte das Haus alleine nutzen möchte, der andere jedoch nicht ausziehen möchte, kann beim Familiengericht die Zuweisung des Hauses beantragt werden, wenn dies notwendig ist, um eine unfaire Belastung zu vermeiden.

Es gibt jedoch einige wichtige Punkte: Wenn ein Ehegatte freiwillig auszieht, um weiteren Streit zu vermeiden und persönliche Gegenstände im Haus zurücklässt, behält er das Recht, in das gemeinsame Haus zurückzukehren. Das Verlassen des Hauses stellt also nicht automatisch einen vollständigen Auszug oder Umzug dar. Wenn ein Ehegatte jedoch mit all seinen persönlichen Sachen auszieht, kann er nur dann gegen den Willen des anderen Ehegatten wieder einziehen, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach dem Auszug seine Absicht zur Rückkehr mitteilt und dies für den anderen Ehegatten zumutbar ist. Andernfalls ist eine Rückkehr ausgeschlossen, selbst wenn der ausgezogene Ehegatte Alleineigentümer des Hauses ist.

Wenn beide Ehegatten Eigentümer des Hauses sind, kann derjenige, der das Haus verlässt, eine Vergütung vom anderen verlangen, die angemessen ist und die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Wenn ein Ehegatte also im gemeinsamen Haus verbleibt, muss er an den anderen eine Art Miete zahlen. Eine solche Zahlung ist jedoch nur gültig, wenn sie eindeutig angefordert wurde und nicht rückwirkend eingefordert werden kann. Es entfällt auch die Notwendigkeit einer Nutzungsvergütung oder -entschädigung, wenn der einkommenslose Ehegatte im Haus bleibt und sich um die gemeinsamen Kinder kümmert.

Die endgültige Nutzung des gemeinsamen Hauses nach einer Scheidung wird durch § 1568a des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Gemäß diesem Gesetz kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere Ehegatte das Haus nach der Scheidung überlässt, wenn er aufgrund des Wohlergehens der im Haushalt lebenden Kinder und seiner eigenen Lebensumstände stärker darauf angewiesen ist als der andere Ehegatte oder wenn die Überlassung aus anderen Gründen gerecht ist.

Steuerklasse und Kinderfreibeträge

Bei einer Trennung oder Scheidung gelten folgende Bestimmungen: Der Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag werden jeweils hälftig zwischen beiden Eltern aufgeteilt, unabhängig davon, bei welchem Elternteil die Kinder leben. Wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75 Prozent nachkommt, wird dem betreuenden Elternteil der volle Betrag von 8.952 Euro (Stand: 2023) gutgeschrieben.

Letzte Schritte mithilfe der Scheidung Checkliste planen

Nachdem das Gericht die Scheidung verkündet hat, ist sie noch nicht rechtskräftig. Sie können die Entscheidung des Gerichts anfechten, aber wenn beide Partner darauf verzichten, wird die Scheidung nach einem Monat endgültig wirksam. Danach gibt es noch einige Dinge zu erledigen, aber der größte Teil ist bereits geschafft. Kümmern Sie sich um die verbliebenen Angelegenheiten, die Sie mit Ihrem Ex-Partner verbinden.

Scheidungsurkunde und Folgemaßnahmen

Bewahren Sie Ihre Scheidungsurkunde an einem sicheren Ort auf, damit Sie sie bei Bedarf schnell zur Hand haben. Nachdem Ihre Scheidung rechtskräftig ist, können Sie Ihren ursprünglichen Familiennamen wieder annehmen. Dafür benötigen Sie die Scheidungsurkunde. Da Ihre Ausweise noch Ihren Ehenamen tragen, müssen Sie sie aktualisieren lassen, damit sie gültig sind. Dies betrifft zum Beispiel den Reisepass und den Personalausweis.

Aufteilung von Vermögen und Schulden

In der Regel wird das gemeinsame Vermögen, das während der Ehe angesammelt und von beiden Partnern unterzeichnet wurde, aufgeteilt.

Wenn während der Ehe Schulden entstanden sind, müssen diese ebenfalls neben dem Vermögen überprüft werden. Bei einer Scheidung werden die Schulden jedoch nicht einfach zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Stattdessen muss erstmals geklärt werden, welcher der beiden Ehepartner vertraglich als Schuldner verpflichtet ist.

Ist ein Ehepartner alleiniger Eigentümer einer Immobilie oder eines Vermögenswerts, haftet er allein für die anfallenden Schulden. Wenn ein Ehepartner vertraglich verpflichtet ist, ein Defizit zu finanzieren, muss er es in der Regel auch zurückerstatten.

Ein Vertrag, der nicht von beiden Ehepartnern unterzeichnet wurde und nicht beiden Ehepartnern zugute kommt, wird nicht als gemeinsame Verbindlichkeit betrachtet.

Wer bekommt Trennungsunterhalt?

Während der Trennungszeit besteht die Verpflichtung, dass Ihr Partner oder Ihre Partnerin Ihnen Unterhalt zahlt, sofern Sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu finanzieren und der andere ausreichend verdient (§ 1361 BGB). Es ist wichtig, dass Sie den Unterhalt schriftlich einfordern. Wenn Sie den genauen Eurobetrag nicht angeben können, da Sie das genaue Einkommen des anderen nicht kennen, müssen Sie zunächst Auskunft über sein Einkommen verlangen. Erfahren Sie in diesem weiterführenden Artikel alles zum Thema Trennungsunterhalt!

Über den Autor:
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Christina Spohr
Rechtsanwältin Christina Spohr ist seit 2006 Rechtsanwältin und seit 2014 auch Fachanwältin für Familienrecht. Sie betreut ihre Mandanten rund um das Rechtsgebiet Familienrecht. Ihre Spezialgebiete sind u.a. Ehescheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn. Mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl vertritt Frau Rechtsanwältin Spohr Sie in familienrechtlichen Belangen – glücklicherweise nicht nur in der dramatischen Scheidungsphase einer Ehe, sondern auch bei vertraglichen Angelegenheiten vorab, wie bspw. der Erstellung eines Ehevertrags.
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